inkl. Umsatzsteuer
Die Gebühren sind inklusive in Deutschland anfallender Steuern und können daher in anderen Ländern abweichen.
Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
Das STADTRADELN 2024 ist zu Ende. Eine Anmeldung für das STADTRADELN 2025 ist ab dem 12. März 2025 möglich. Weitere Infomationen zur Anmeldung und den Bundesland-Förderungen erhalten Sie auf dieser Seite und über unseren Newsletter.
Kommunen zahlen die unten angegebenen Teilnahmegebühren, die jedoch in vielen Bundesländern (anteilig) gefördert werden. Die Gebühren richten sich nach Einwohner*innenzahl und Klima-Bündnis-Mitgliedschaft* (für Teams und Radelnde in den Kommunen ist die Teilnahme kostenfrei). Folgende Leistungen durch das Klima-Bündnis werden damit gewährleistet:
* Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte ein unterschriebener Antrag zur Mitgliedschaft beim Klima-Bündnis vorliegen. Bitte sagen Sie uns so früh wie möglich Bescheid, wenn Sie Klima-Bündnis Mitglied werden wollen und am STADTRADELN teilnehmen möchten.
BITTE BEACHTEN
Die Anmeldung für Kommunen ist verbindlich. Sollte es danach zu einer Stornierung kommen, sind unabhängig etwaiger Förderungen durch Landesministerien die vollen Teilnahmegebühren/Pauschalbeträge durch die anmeldende Kommune zu begleichen!
Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
inkl. Umsatzsteuer
Die Gebühren sind inklusive in Deutschland anfallender Steuern und können daher in anderen Ländern abweichen.
Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
Wenn ein Landkreis/Region am STADTRADELN teilnimmt, können auf Wunsch (einzelne oder alle) zugehörigen Städte/Gemeinden separat aufgeführt werden. Neben dem Landkreis/Region erhalten auch diese dann eine eigene, individuell gestaltbare Unterseite auf der Kampagnenwebsite, werden in sämtlichen Ergebnisübersichten aufgelistet (haben somit eigene Gewinnchance) etc. Hierfür ist lediglich ein zusätzlicher Pauschalbetrag pro Stadt/Gemeinde angesetzt. Sprich: Für den Landkreis/Region wird die reguläre Teilnahmegebühr, für die zugehörigen Städte/Gemeinden nur der Pauschalbetrag fällig (s. Gebührentabelle oben).
Maßgeblich sind ein gewähltes Kommunalparlament sowie der Status als sogenannte „politisch selbständige Gemeinde“, sodass eine Region auch beim STADTRADELN in der Kategorie Fahrradaktivstes Kommunalparlament entsprechend gewertet werden kann, wie z. B. die Region Hannover (und somit alle, die ein ordentliches Mitglied des Klima-Bündnis sein können; schauen Sie bei Unklarheiten in die Excel-Liste unter www.destatis.de mit den politisch selbständigen Gemeinden). Gleiches gilt für Gemeindeverbände und ähnliche Zusammenschlüsse.
Die zugehörigen Städte/Gemeinden führen zeitgleich mit dem Landkreis/Region das STADTRADELN durch. Der Landkreis/Region ist „Hauptanmelder“, d. h. er meldet sich selbst sowie zugehörige Städte/Gemeinden an oder nach (über Online-Anmeldeformular).
Nachmeldungen von Städten/Gemeinden durch den Landkreis/Region sind möglich, auch wenn der Landkreis/Region bereits freigeschaltet ist (Nachmeldungen ausschließlich über das STADTRADELN-Nutzerkonto der Landkreis-/Regionskoordination). Auch in solchen Fällen sind lediglich die Pauschalbeträge fällig! Im Anschluss wird eine Gesamtrechnung an den Landkreis/Region gestellt, die als Gesamtsumme zu begleichen ist.
Nutzen Sie unsere Vorlage für die Anmeldung landkreis-/regionszugehöriger Städte/Gemeinden (XLSX), um die Abfrage der relevanten Informationen bei den entsprechenden Städten/Gemeinden zu erleichtern.
Auch Kommunen außerhalb Deutschlands können am STADTRADELN teilnehmen. Die Voraussetzungen und Regeln sind identisch, jedoch gibt es einen Rabatt der Teilnahmegebühren von 20 %, wenn die/eine Landessprache nicht Deutsch ist und somit u. a. nicht alle Materialien voll genutzt werden können. Sprechen Sie doch mal mit Ihrer Partnerstadt im Ausland oder organisieren Sie den Wettbewerb über Landesgrenzen hinaus.
Wir freuen uns sehr über die folgenden bereits feststehenden Förderungen für 2025.
Sobald uns weitere Förderzusagen offiziell vorliegen, informieren wir stets sofort an dieser Stelle sowie in unserem Newsletter.