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Cost overview |
Participation fees (incl. 19% VAT) |
RADar! usage (incl. 19% VAT) |
Advertising materials (incl. 19% VAT) | |
Total price incl. VAT | 0,00 € |
Promotional materials orders |
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Fahrradsattelüberzug | zu 2.30 €/Stk | ||
Flickzeug TIP TOP | zu 3.50 €/Stk | ||
Bikezac | zu 6.20 €/Stk | ||
Reflektoraufkleber | zu 105.00 € für 100 Stk. | ||
Smartphonehalterung | zu 12.50 €/Stk | ||
Reflektorbänder fürs Hosenbein | zu 2.60 €/Stk |
Participation fee | |
Funding | |
RADar! usage | |
Marketing materials | |
Net | |
Gross (19% VAT) |
Terms & Conditions and privacy policy |
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Kommunen in Baden-Württemberg erhalten auch 2025 eine finanzielle Förderung der Teilnahmegebühren durch die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Folgende Förderbedingungen gelten:
Durch eine abgestimmte Anmeldung und einem möglichst parallelen STADTRADELN-Zeitraum mit Ihrem Landkreis erreichen Sie gemeinsam mehr Bürger*innen und deutlichere Sichtbarkeit. Zudem erleichtern Sie den Verwaltungsaufwand beim Anmeldeprozess.
Durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ist in Bayern auch 2025 eine kostenfreie bzw. kostenreduzierte Teilnahme bayerischer Kommunen am STADTRADELN möglich! Die Teilnahmebeiträge der Kommunen werden vom Staatsministerium bis zu einem Maximalbetrag von je 2.675 € gefördert (bei Landkreisen entsprechend pro zugehöriger Stadt/Gemeinde), darüber hinausgehende Teilnahmegebühren sind anteilig von den Kommunen zu entrichten.
Insgesamt stellt der Freistaat Bayern einen Förderbetrag von 400.000 € zur Verfügung. Ist der Betrag ausgeschöpft, gelten danach die oben angegebenen Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel bei Klima-Bündnis Services berücksichtigt.
Die Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) wird in bewährter Weise fortgeführt.
100%ige Förderungen werden seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem Staatsministerium abgerechnet, anteilige Förderungen werden den Kommunen entsprechend in Rechnung gestellt.
Bitte beachten: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung durch den Freistaat Bayern ist eine aktive Teilnahme am STADTRADELN. Ist eine Kommune verbindlich angemeldet (auch bei Anmeldung über den Landkreis) und in den Genuss der finanziellen Unterstützung gekommen, so muss sie aktiv am STADTRADELN teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass eine angemessene Anzahl an Teilnehmenden mitradelt, ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen bzw. dem anmeldenden Landkreis anschließend seitens Klima-Bündnis Services in Rechnung gestellt. 1.000 geradelte Kilometer sollen dabei überschritten werden. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen kreisangehörigen Städte/Gemeinden beim Landkreis.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen des Landes Brandenburg (AGFK BB) übernimmt in Kooperation mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) die STADTRADELN-Teilnahmegebühren für die Mitglieder der AGFK BB* in Höhe von bis zu 50.000 €. Ist der Betrag ausgeschöpft, gelten danach die obenstehenden Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel bei Klima-Bündnis Services berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit der AGFK BB.
Weitere Informationen zur konkreten Haushaltsplanung der AGFK BB und zur finanziellen Unterstützung des MIL werden den Mitgliedern der AGFK BB zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Bitte beachten: Die Teilnahmegebühren werden übernommen, sofern eine nachweisliche Teilnahme am STADTRADELN durch Eintrag von Radkilometern erfolgt ist.
Bei der Teilnahme eines Landkreises müssen alle interessierten kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne durchführen und über ihren Landkreis an- bzw. nachgemeldet werden, sodass der Pauschalbetrag zum Tragen kommt. Die übrigen AGFK-BB-Mitglieder melden sich bitte eigenständig an.
Auch AGFK-BB-Nichtmitglieder können in den Genuss des deutlich reduzierteren Pauschalbetrags kommen, der gleichfalls nur gilt, wenn die Anmeldung über den Landkreis erfolgt.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft bei der AGFK BB vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Für die Jahre 2022 bis 2026
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) übernimmt für alle Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen die Teilnahmegebühren als Unterstützung der Kommunen zur Stärkung der Nahmobilität. Zudem stellt das HMWVW zusammen mit Klima-Bündnis Services allen hessischen Kommunen nutzergenerierte Verkehrsdaten der STADTRADELN-App zur Verfügung. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 und der Nahmobilitätsstrategie für Hessen.
Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services stets direkt mit dem HMWVW.
Für die Jahre 2024 bis 2026
Für die ersten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist durch eine neuerliche Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine kostenfreie Teilnahme so lange möglich, bis der Förderbetrag in Höhe von 40.000 € ausgeschöpft ist. Es wird nach Eingangsdatum/Zeitstempel der Anmeldung bei Klima-Bündnis Services berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem Ministerium.
Bitte beachten: Die Teilnahmegebühren werden seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen, sofern eine nachweisliche Teilnahme am STADTRADELN durch Eintrag von Radkilometern erfolgt ist. Ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen seitens Klima-Bündnis Services in Rechnung gestellt. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen Städte/Gemeinden primär beim Landkreis.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen (AGFK Niedersachsen/Bremen) begleitet mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ihre Mitgliedskommunen bei der Ausrichtung von STADTRADELN durch verschiedene Aktivitäten.
Förderung von Bedarfszuweisungskommunen:
Darüber hinaus werden bei besonders finanzschwachen Kommunen 100 % der Teilnahmegebühren übernommen. Um diese Förderung zu erhalten, muss die Kommune
Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu kommen!
Kommunen werden dringend gebeten bei der Anmeldung zum STADTRADELN die AGFK-Mitgliedschaft anzuklicken sowie den Hinweis „Bedarfszuweisungskommune“ im Freitextfeld „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.
Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Klima-Bündnis Services und der AGFK Niedersachsen/Bremen.
Für die Jahre 2025 bis 2027
In Nordrhein-Westfalen werden 60 % der Teilnahmegebühren aller Landkreise, Städte und Gemeinden in NRW durch eine Förderung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Entgegen der Jahre zuvor gibt es keine mitgliederabhängige Förderung für Städtenetzwerke in NRW mehr.
Die Rechnungslegung erfolgt direkt seitens Klima-Bündnis Services, sodass der anteilige Betrag den Kommunen in Rechnung gestellt wird.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) übernimmt zum ersten Mal für alle rheinland-pfälzischen Landkreise, Städte und Gemeinden die Teilnahmegebühren. Damit wird nun allen Kommunen eine kostenfreie Teilnahme an der Radförderungs- und Klimaschutzkampagne ermöglicht.
Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem MKUEM.
Bitte beachten: Mit der Anmeldung verpflichten sich die geförderten Kommunen, aktiv mit Kilometern und Radelnden an der Aktion STADTRADELN teilzunehmen.
Für die Jahre 2024 bis 2025
Für alle Kommunen im Saarland ist durch eine Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN möglich. Es wurde sich erneut auf einen gemeinsamen Kampagnen-Zeitraum verständigt, der verbindlich eingehalten werden muss – dieser ist vom 01. bis 21. Juni 2025.
Bitte beachten: Bei der Teilnahme eines Landkreises sollen sich alle zugehörigen Städte/Gemeinden über den Landkreis registrieren (lassen), sodass sämtliche Teilnehmerkommunen von Beginn an korrekt zugeordnet bzw. gelistet sind und der administrative Aufwand reduziert bleibt.
Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem Ministerium.
Förderung in Planung
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt (AGFK LSA) plant in Kooperation mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) die STADTRADELN-Teilnahmegebühren für alle Mitglieder der AGFK LSA* zu 100 % zu unterstützen.
Die Förderung ist derzeit noch in finaler Abstimmung. Wir rechnen in den nächsten Tagen mit einer verbindlichen Zusage.
Bitte beachten: Ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme bei der AGFK LSA muss bis spätestens 31. Juli 2025 gestellt werden. Bei etwaigen Rückfragen zur Antragsstellung o. Ä., wenden Sie sich bitte direkt an die AGFK LSA unter post sr-encml agfk-lsa.de.
Die Rechnungslegung bei geförderten Kommunen erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit der AGFK LSA.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft bei der AGFK LSA vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Wie in den Jahren zuvor, übernimmt das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) neuerlich die Teilnahmegebühren für schleswig-holsteinische Kommunen durch RAD.SH.
Alle Kreise und kreisfreien Städte aus Schleswig-Holstein nehmen voraussichtlich teil. Wenn Sie als kreisangehörige Stadt oder Gemeinde die Förderung erhalten möchten, setzen Sie sich bitte vor der Anmeldung mit Ihrem Kreis in Verbindung. Fragen Sie RAD.SH ggf. nach den Kontaktdaten.
Auf Antrag gewährt RAD.SH eine Übernahme der Teilnehmergebühren für kreisfreie Städte, Landkreise und bis zu 20 kreisangehörigen Städten und Gemeinden pro Kreis aus Schleswig-Holstein. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssen dabei zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne durchführen.
Die Frist für die Anmeldung der Kreise und kreisfreie Städte bei der RAD.SH beginnt am 1. April, Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025. Der Zeitraum für die Umsetzung des dreiwöchigen STADTRADELN innerhalb der kreisfreien Städte und Kreise wird von diesen selbständig festgelegt und erfolgt erst nach Bewilligung durch RAD.SH.
Für die Begünstigten ergeht ein Bewilligungsbescheid von RAD.SH.
Klima-Bündnis Services erstellt nach Abschluss des lokalen STADTRADELN-Zeitraums eine Rechnung über die Teilnahmegebühr an die kreisfreien Städte und Landkreise. Diese Beitragsrechnung gilt als Verwendungsnachweis und ist mit dem Mittelabruf bei RAD.SH einzureichen.
Weitere Informationen für Schleswig-Holstein unter rad.sh/stadtradeln.
Nur für RAD.SH Mitglieder:
Mitgliedskommunen von RAD.SH erhalten die Teilnahmegebühren erstattet, auch wenn der Kreis nicht teilnimmt. Es wird gebeten sich vorab bei RAD.SH zu melden. Da diese Förderung nicht über das MEKUN läuft, muss der Antrag nicht ausgefüllt werden.
Für die Jahre 2024 bis 2025
Für alle Kommunen in Thüringen ist durch eine Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN so lange möglich, bis der Förderbetrag des jeweiligen Jahres ausgeschöpft ist. Für die Jahre 2024 und 2025 liegt dieser bei jeweils 40.000 €. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, gelten danach die obenstehenden Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel bei Klima-Bündnis Services berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem TMDI.
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