inkl. Umsatzsteuer
Die Gebühren sind inklusive in Deutschland anfallender Steuern und können daher in anderen Ländern abweichen.
Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis, Region) beim STADTRADELN anmelden und erfahren alles, was Sie zur Anmeldung wissen müssen – z. B. welche Voraussetzungen es gibt und ob Ihre Teilnahmegebühr gefördert wird.
Bitte beachten Sie: Gerade in den ersten Wochen erreichen uns viele hundert Kommunenanmeldungen, die wir prüfen müssen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es anfangs einige Zeit dauern kann, bis wir Ihre Kommune freigeschaltet haben. Sobald Ihre Kommune durch uns freigeschaltet wurde, erhalten Sie automatisch eine E-Mail von uns. Bis dahin bitten wir Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung abzusehen.
Radelnde können sich erst nach der Freischaltung für Ihre Kommune anmelden. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Kommunikation (auch gegenüber der Presse) und warten Sie mit der Bekanntgabe Ihrer Anmeldung beim STADTRADELN im Zweifel bis die Freischaltung durch uns erfolgt ist.
Kommunen zahlen die unten angegebenen Teilnahmegebühren, die jedoch in vielen Bundesländern (anteilig) gefördert werden. Die Gebühren richten sich nach Einwohner*innenzahl und Klima-Bündnis-Mitgliedschaft* (für Teams und Radelnde in den Kommunen ist die Teilnahme kostenfrei). Folgende Leistungen durch Klima-Bündnis Services werden damit gewährleistet:
* Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte ein unterschriebener Antrag zur Mitgliedschaft beim Klima-Bündnis vorliegen. Bitte sagen Sie uns so früh wie möglich Bescheid, wenn Sie Klima-Bündnis Mitglied werden wollen und am STADTRADELN teilnehmen möchten.
BITTE BEACHTEN
Die Anmeldung für Kommunen ist verbindlich. Sollte es danach zu einer Stornierung kommen, sind unabhängig etwaiger Förderungen durch Landesministerien die vollen Teilnahmegebühren/Pauschalbeträge durch die anmeldende Kommune zu begleichen!
Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
inkl. Umsatzsteuer
Die Gebühren sind inklusive in Deutschland anfallender Steuern und können daher in anderen Ländern abweichen.
Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
Wenn ein Landkreis/Region am STADTRADELN teilnimmt, können auf Wunsch (einzelne oder alle) zugehörigen Städte/Gemeinden separat aufgeführt werden. Neben dem Landkreis/Region erhalten auch diese dann eine eigene, individuell gestaltbare Unterseite auf der Kampagnenwebsite, werden in sämtlichen Ergebnisübersichten aufgelistet (haben somit eigene Gewinnchance) etc. Hierfür ist lediglich ein zusätzlicher Pauschalbetrag pro Stadt/Gemeinde angesetzt. Sprich: Für den Landkreis/Region wird die reguläre Teilnahmegebühr, für die zugehörigen Städte/Gemeinden nur der Pauschalbetrag fällig (s. Gebührentabelle oben).
Definition Region
Maßgeblich sind ein gewähltes Kommunalparlament sowie der Status als sogenannte „politisch selbständige Gemeinde“, sodass eine Region auch beim STADTRADELN in der Kategorie Fahrradaktivstes Kommunalparlament entsprechend gewertet werden kann, wie z. B. die Region Hannover (und somit alle, die ein ordentliches Mitglied des Klima-Bündnis sein können; schauen Sie bei Unklarheiten in die Excel-Liste unter www.destatis.de mit den politisch selbständigen Gemeinden). Gleiches gilt für Gemeindeverbände und ähnliche Zusammenschlüsse.
Voraussetzung für Pauschalbetrag
Die zugehörigen Städte/Gemeinden führen zeitgleich mit dem Landkreis/Region das STADTRADELN durch. Der Landkreis/Region ist „Hauptanmelder“, d. h. er meldet sich selbst sowie zugehörige Städte/Gemeinden an oder nach (über Online-Anmeldeformular).
Nachmeldungen von Städten/Gemeinden durch den Landkreis/Region sind möglich, auch wenn der Landkreis/Region bereits freigeschaltet ist (Nachmeldungen ausschließlich über das STADTRADELN-Nutzerkonto der Landkreis-/Regionskoordination). Auch in solchen Fällen sind lediglich die Pauschalbeträge fällig! Im Anschluss wird eine Gesamtrechnung an den Landkreis/Region gestellt, die als Gesamtsumme zu begleichen ist.
Nutzen Sie unsere Vorlage für die Anmeldung landkreis-/regionszugehöriger Städte/Gemeinden (XLSX), um die Abfrage der relevanten Informationen bei den entsprechenden Städten/Gemeinden zu erleichtern.
Auch Kommunen außerhalb Deutschlands können am STADTRADELN teilnehmen. Die Voraussetzungen und Regeln sind identisch, jedoch gibt es einen Rabatt der Teilnahmegebühren von 20 %, wenn die/eine Landessprache nicht Deutsch ist und somit u. a. nicht alle Materialien voll genutzt werden können. Sprechen Sie doch mal mit Ihrer Partnerstadt im Ausland oder organisieren Sie den Wettbewerb über Landesgrenzen hinaus.
Wir freuen uns sehr über die folgenden Förderungen für 2025.
Sobald uns finale Förderzusagen bzw. -bedingungen offiziell vorliegen, informieren wir stets sofort an dieser Stelle sowie in unserem Newsletter.