Anmeldung zum STADTRADELN

Eine Anmeldung für das STADTRADELN 2025 ist ab dem 12. März 2025, 10 Uhr, möglich. Weitere Infomationen zur Anmeldung und den Bundesland-Förderungen erhalten Sie auf dieser Seite und über unseren Newsletter.

Teilnahmebedingungen für Kommunen 2025

Kommunen zahlen die unten angegebenen Teilnahmegebühren, die jedoch in vielen Bundesländern (anteilig) gefördert werden. Die Gebühren richten sich nach Einwohner*innenzahl und Klima-Bündnis-Mitgliedschaft* (für Teams und Radelnde in den Kommunen ist die Teilnahme kostenfrei). Folgende Leistungen durch das Klima-Bündnis werden damit gewährleistet:

* Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte ein unterschriebener Antrag zur Mitgliedschaft beim Klima-Bündnis vorliegen. Bitte sagen Sie uns so früh wie möglich Bescheid, wenn Sie Klima-Bündnis Mitglied werden wollen und am STADTRADELN teilnehmen möchten.

BITTE BEACHTEN
Die Anmeldung für Kommunen ist verbindlich. Sollte es danach zu einer Stornierung kommen, sind unabhängig etwaiger Förderungen durch Landesministerien die vollen Teilnahmegebühren/Pauschalbeträge durch die anmeldende Kommune zu begleichen!

Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

Bildnachweis: Klima-Bündnis Services

Teilnahmegebühren für Kommunen 2025
(Städte, Gemeinden, Landkreise/Regionen)

inkl. Umsatzsteuer
Die Gebühren sind inklusive in Deutschland anfallender Steuern und können daher in anderen Ländern abweichen.

Die aus der STADTRADELN-App gewonnenen Radverkehrsdaten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

Teilnahmemöglichkeiten für Landkreise/Regionen und deren zugehörige Städte/Gemeinden

Wenn ein Landkreis/Region am STADTRADELN teilnimmt, können auf Wunsch (einzelne oder alle) zugehörigen Städte/Gemeinden separat aufgeführt werden. Neben dem Landkreis/Region erhalten auch diese dann eine eigene, individuell gestaltbare Unterseite auf der Kampagnenwebsite, werden in sämtlichen Ergebnisübersichten aufgelistet (haben somit eigene Gewinnchance) etc. Hierfür ist lediglich ein zusätzlicher Pauschalbetrag pro Stadt/Gemeinde angesetzt. Sprich: Für den Landkreis/Region wird die reguläre Teilnahmegebühr, für die zugehörigen Städte/Gemeinden nur der Pauschalbetrag fällig (s. Gebührentabelle oben).

Definition Region

Maßgeblich sind ein gewähltes Kommunalparlament sowie der Status als sogenannte „politisch selbständige Gemeinde“, sodass eine Region auch beim STADTRADELN in der Kategorie Fahrradaktivstes Kommunalparlament entsprechend gewertet werden kann, wie z. B. die Region Hannover (und somit alle, die ein ordentliches Mitglied des Klima-Bündnis sein können; schauen Sie bei Unklarheiten in die Excel-Liste unter www.destatis.de mit den politisch selbständigen Gemeinden). Gleiches gilt für Gemeindeverbände und ähnliche Zusammenschlüsse.

Voraussetzung für Pauschalbetrag

Die zugehörigen Städte/Gemeinden führen zeitgleich mit dem Landkreis/Region das STADTRADELN durch. Der Landkreis/Region ist „Hauptanmelder“, d. h. er meldet sich selbst sowie zugehörige Städte/Gemeinden an oder nach (über Online-Anmeldeformular).

Nachmeldungen von Städten/Gemeinden durch den Landkreis/Region sind möglich, auch wenn der Landkreis/Region bereits freigeschaltet ist (Nachmeldungen ausschließlich über das STADTRADELN-Nutzerkonto der Landkreis-/Regionskoordination). Auch in solchen Fällen sind lediglich die Pauschalbeträge fällig! Im Anschluss wird eine Gesamtrechnung an den Landkreis/Region gestellt, die als Gesamtsumme zu begleichen ist.

Nutzen Sie unsere Vorlage für die Anmeldung landkreis-/regionszugehöriger Städte/Gemeinden (XLSX), um die Abfrage der relevanten Informationen bei den entsprechenden Städten/Gemeinden zu erleichtern.

Weltweite Teilnahme von Kommunen (mit Preisnachlass)

Auch Kommunen außerhalb Deutschlands können am STADTRADELN teilnehmen. Die Voraussetzungen und Regeln sind identisch, jedoch gibt es einen Rabatt der Teilnahmegebühren von 20 %, wenn die/eine Landessprache nicht Deutsch ist und somit u. a. nicht alle Materialien voll genutzt werden können. Sprechen Sie doch mal mit Ihrer Partnerstadt im Ausland oder organisieren Sie den Wettbewerb über Landesgrenzen hinaus.

Förderungen für das STADTRADELN 2025

Wir freuen uns sehr über die folgenden bereits feststehenden Förderungen für 2025.

Sobald uns weitere Förderzusagen offiziell vorliegen, informieren wir stets sofort an dieser Stelle sowie in unserem Newsletter.

Pauschaler Fördertopf
Pauschaler Fördertopf


Pauschale
854.99 € von -0.01 € aufgebraucht
854.99 € aufgebraucht
-0.01 € Fördersumme
Stand: 2024-12-12 12:00:00 Uhr

Für die Jahre 2022 bis 2026

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) übernimmt für alle Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen die Teilnahmegebühren als Unterstützung der Kommunen zur Stärkung der Nahmobilität. Zudem stellt das HMWVW zusammen mit dem Klima-Bündnis allen hessischen Kommunen nutzergenerierte Verkehrsdaten der STADTRADELN-App zur Verfügung. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 und der Nahmobilitätsstrategie für Hessen.

Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services stets direkt mit dem HMWVW.

0%
0.00 € von 40,000.00 € aufgebraucht
0.00 € aufgebraucht
40,000.00 € Fördersumme
Stand: 2024-12-12 12:00:00 Uhr

Für die Jahre 2024 bis 2026

Für die ersten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist durch eine neuerliche Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine kostenfreie Teilnahme so lange möglich, bis der Förderbetrag in Höhe von 40.000 € ausgeschöpft ist. Es wird nach Eingangsdatum/Zeitstempel der Anmeldung bei Klima-Bündnis Services berücksichtigt.

Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem Ministerium.

Bitte beachten: Die Teilnahmegebühren werden seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen, sofern eine nachweisliche Teilnahme am STADTRADELN durch Eintrag von Radkilometern erfolgt ist. Ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen seitens Klima-Bündnis Services in Rechnung gestellt. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen Städte/Gemeinden primär beim Landkreis.

Pauschale
-0.01 € von -0.01 € aufgebraucht
-0.01 € aufgebraucht
-0.01 € Fördersumme
Stand: 2025-01-29 17:00:00 Uhr

Für die Jahre 2025 bis 2027

In Nordrhein-Westfalen werden 60 % der Teilnahmegebühren aller Landkreise, Städte und Gemeinden in NRW durch eine Förderung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Entgegen der Jahre zuvor gibt es keine mitgliederabhängige Förderung für Städtenetzwerke in NRW mehr.

Die Rechnungslegung erfolgt direkt seitens Klima-Bündnis Services, sodass der anteilige Betrag den Kommunen in Rechnung gestellt wird.

Pauschale
-80.01 € von -0.01 € aufgebraucht
-80.01 € aufgebraucht
-0.01 € Fördersumme
Stand: 2024-12-12 12:00:00 Uhr

Für die Jahre 2024 bis 2025

Für alle Kommunen im Saarland ist durch eine Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN möglich. Es wurde sich erneut auf einen gemeinsamen Kampagnen-Zeitraum verständigt, der verbindlich eingehalten werden muss – dieser ist vom 02. bis 22. Juni 2024. Der Zeitraum für 2025 wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Bei der Teilnahme eines Landkreises müssen sich alle zugehörigen Städte/Gemeinden über den Landkreis registrieren (lassen), sodass lediglich der Pauschalbetrag zum Tragen kommt (s. Gebührentabelle oben).

Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem Ministerium.

0%
0.00 € von 40,000.00 € aufgebraucht
0.00 € aufgebraucht
40,000.00 € Fördersumme
Stand: 2024-12-12 12:00:00 Uhr

Für die Jahre 2024 bis 2025

Für alle Kommunen in Thüringen ist durch eine Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN so lange möglich, bis der Förderbetrag des jeweiligen Jahres ausgeschöpft ist. Für die Jahre 2024 und 2025 liegt dieser bei jeweils 40.000 €. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, gelten danach die obenstehenden Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel bei Klima-Bündnis Services berücksichtigt.

Die Rechnungslegung erfolgt seitens Klima-Bündnis Services direkt mit dem TMDI.